Passend zur Kekse- und Adventszeit geht es um Cookies.
Wie Sie Bußgelder vermeiden, trotz neuer Cookie-Regelung
Ab dem
01.12.2021 tritt das
Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) mit wichtigen Neuerungen bzgl. Cookies und Tracking in Kraft.
Cookies nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung
In diesem Gesetz wird die bereits bestehende Rechtsprechung fixiert: Trackingdiensten und Cookies benötigen die
ausdrückliche Einwilligung. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Cookies und Informationen, die technisch zwingend notwendig sind und ausschließlich der Übertragung von Nachrichten über ein öffentliches Telekommunikationsnetzwerk dienen, dürfen von diesem Grundsatz abweichen
Cookie Consent Banner statt Bußgeld
Ganz wichtig ist - spätestens jetzt - der Cookie Consent Banner. Im Gesetz steht nicht festgeschrieben, auf welchem Weg die Einwilligung eingeholt werden muss. Dennoch ist klar, dass die Umsetzung mit einem Cookie Consent Banner am einfachsten und sichersten ist. Ohne Cookie Consent Banner drohen Bußgelder, weshalb wir diese dringlichst empfehlen!
Cookie Hinweis korrekt einsetzen
Bei einem Cookie Hinweis dürfen künftig keine Checkboxen mehr vorausgewählt und die Auswahlmöglichkeiten „Annehmen“ und „Ablehnen“ müssen gleichwertig sein. Die Hervorhebung des „Annehmen-Buttons“ durch Farben oder ähnliches ist also in Zukunft nicht mehr erlaubt.
Schluss mit den Unklarheiten rund um den digitalen Datenschutz
Das TTDSG schafft damit eindeutige Spielregeln bezüglich des Datenschutzes und beseitigt alle bisherigen Unklarheiten.
Sie wünschen Unterstützung beim Cookie-Hinweis oder haben Fragen zur Rechtssicherheit Ihrer Website? Wenn Sie bereits zu unseren Security-Kunden gehören, dann sind Sie ja schon in besten Händen! Wie man Security-Kunde wird, verraten wir natürlich gerne allen anderen!
Rufen Sie einfach unverbindlich an!
Eine schöne Adventszeit mit leckeren Keksen und ungefährlichen Cookies wünscht das Team von Krauss Kommunikation